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   LG Frankfurt/Main, 26.09.2013 - 2-24 S 181/12   

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https://dejure.org/2013,45035
LG Frankfurt/Main, 26.09.2013 - 2-24 S 181/12 (https://dejure.org/2013,45035)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 26.09.2013 - 2-24 S 181/12 (https://dejure.org/2013,45035)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 26. September 2013 - 2-24 S 181/12 (https://dejure.org/2013,45035)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • reise-recht-wiki.de

    Hinweispflicht des Reiseveranstalters auf Visumserfordernis bei ausländischen Reisenden

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    BGB-Info-Verordnung / Informationspflichtverletzung / Pass- und Visumserfordernisse / Rückzahlung des Reisepreises / Entschädigung wegen entgangener Urlaubsfreude

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Informationspflichten des Reiseveranstalters über Pass- und Visumserfordernisse

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 11.01.2005 - X ZR 118/03

    Entschädigungsanspruch des Reisenden gegen den Reiseveranstalter bei Verteitelung

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 26.09.2013 - 24 S 181/12
    Nach der nunmehrigen ständigen Rechtsprechung der Kammer ist im Anschluss an die Rechtsprechung des BGH (NJW 2005, 1047 ff.) als geeigneter Maßstab für die Bemessung der Entschädigung nach § 651 fII BGB auf den Reisepreis abzustellen, zu dem die Entschädigung in angemessenem Verhältnis zu stehen hat (vgl. z. B. RRa 2006, 264, 266; RRa 2008, 27, 28).

    Da die Reise nicht angetreten worden ist, ist die Entschädigung regelmäßig mit der Hälfte des Reisepreises anzusetzen (vgl. auch BGH, NJW 2005, 1047 ff.).

  • BGH, 12.06.2007 - X ZR 87/06

    Haftung eines Reiseveranstalters trotz Versäumung der Ausschlussfrist

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 26.09.2013 - 24 S 181/12
    Dabei muss der Reiseveranstalter für sämtliche ernstlich in Betracht kommenden Schadensursachen den Entlastungsbeweis erbringen (vgl. BGH, NJW 2007, 2549, 2551).
  • BGH, 25.04.2006 - X ZR 198/04

    Keine Haftung des Reisebüros wegen unterlassener Information über den Passzwang

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 26.09.2013 - 24 S 181/12
    Unstreitig haben weder die Beklagte noch die Streithelferin, die insoweit Erfüllungsgehilfin der Beklagten gem. § 278 BGB gewesen ist, da bereits die Auswahlentscheidung für die Reise getroffen war (vgl. BGH, NJW 2006, 2321) über die Pass- und Visumserfordernisse für die Klägerin als Italienerin für die Einreise in die USA aufgeklärt.
  • LG Duisburg, 31.08.2012 - 7 S 33/12

    Geltung der Informationspflicht des Reiseveranstalters gemäß § 5 Nr. 1 BGB-InfoV

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 26.09.2013 - 24 S 181/12
    Der Reiseveranstalter ist nämlich nach allgemeinen reisevertraglichen Grundsätzen auch dann zu einer Information über die Pass- und Visumserfordernisse verpflichtet, wenn die ausländische Staatsangehörigkeit des Reisenden bei Vertragsschluss aufgrund besonderer Umstände erkennbar ist (vgl. Führich, ReiseR, 6. Aufl. [2010], Rdnr. 663 b m. w. N.; Staudinger, BGB-InfoV § 5 Rdnr. 2, Tonner, in: MünchKomm-BGB, 5. Aufl. [2009], BGB-InfoV, § 5 Rdnr. 6; LG Duisburg, NJW-RR 2013, 59, 59/60).
  • LG Frankfurt/Main, 10.08.2007 - 24 S 263/06

    Reisepreisminderungsanspruch: Wirkungen einer nicht unmittelbaren Mängelrüge und

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 26.09.2013 - 24 S 181/12
    Nach der nunmehrigen ständigen Rechtsprechung der Kammer ist im Anschluss an die Rechtsprechung des BGH (NJW 2005, 1047 ff.) als geeigneter Maßstab für die Bemessung der Entschädigung nach § 651 fII BGB auf den Reisepreis abzustellen, zu dem die Entschädigung in angemessenem Verhältnis zu stehen hat (vgl. z. B. RRa 2006, 264, 266; RRa 2008, 27, 28).
  • LG Frankfurt/Main, 27.07.2006 - 24 S 359/03

    Reisemangel / Ersatz-Unterkunft / Rechtsmissbrauch / Rest-Erholungswert

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 26.09.2013 - 24 S 181/12
    Nach der nunmehrigen ständigen Rechtsprechung der Kammer ist im Anschluss an die Rechtsprechung des BGH (NJW 2005, 1047 ff.) als geeigneter Maßstab für die Bemessung der Entschädigung nach § 651 fII BGB auf den Reisepreis abzustellen, zu dem die Entschädigung in angemessenem Verhältnis zu stehen hat (vgl. z. B. RRa 2006, 264, 266; RRa 2008, 27, 28).
  • BGH, 20.05.2014 - X ZR 134/13

    Reisevertrag: Anwendbarkeit von Reiserecht auf Hotelbuchung; Umfang der

    Das Berufungsgericht hat der Klage im Wesentlichen stattgegeben (LG Frankfurt am Main, RRa 2014, 19).
  • AG Bremen, 16.10.2014 - 10 C 97/14

    Pauschalreisevertrag: Informationspflichten des Reiseveranstalters

    Allerdings ist der Reiseveranstalter nach allgemeinen reisevertraglichen Grundsätzen zu einer Information über die Pass- und Visumserfordernisse verpflichtet, wenn die ausländische Staatsangehörigkeit des Reisenden bei Vertragsschluss aufgrund besonderer Umstände erkennbar ist (BGH NJW-RR 1989, 312, 313; Landgericht Frankfurt am Main, BeckRS 2014, 04020; BGH BeckRS 2014, 15953 Rn. 12).

    Nach diesen Grundsätzen beschränkte sich die reisevertragliche Aufklärungspflicht der Klägerin darauf, den Beklagten über die für Dubai geltenden Einreisebestimmungen zu informieren und auf die möglichen Probleme bei der Einreise in die Vereinigten Arabischen Emirate mit einem Reiseausweis für Staatenlose hinzuweisen (vgl. auch Landgericht Frankfurt am Main, BeckRS 2014, 04020).

  • AG Hannover, 31.08.2018 - 510 C 3198/18

    Reisevertrag / Reiserückpreiszahlung / Einreiseverweigerung /

    Ein Teil der Instanzrechtsprechung und des Schrifttums sieht den Reiseveranstalter hinausgehend über die genannte Vorschrift des § 5 Nr. 1 BGBInfoV, die lediglich eine kodifizierte Mindestverpflichtung zur Information des Reisenden durch den Reiseveranstalter darstellen soll (vgl. Führich, Reiserecht [7. Aufl. 2015] § 9 Rn. 3; gegen unbegrenzte Informationspflichten OLG Rostock, Beschl. v. 7.8.2008 - 1 U 143/08, RRa 2009, 98), nach allgemeinen reisevertraglichen Grundsätzen als verpflichtet an, über die jeweils einschlägigen Pass- und Visumserfordernisse zu informieren, wenn die ausländische Staatsangehörigkeit des Reisenden bei Vertragsschluss auf Grund besonderer Umstände erkennbar ist (vgl. LG Frankfurt a.M., Urt. v. 26.9.2013 - 2-24 S 181/12, RRa 2014, 19, offengelassen in der Aufhebungsentscheidung des BGH, Urt. v. 20.5.2014 - X ZR 134/13; Tonner in: Münchener Kommentar z. BGB [7. Aufl. 2017] BGB-InfoV Rn. 6).
  • AG Rostock, 29.09.2017 - 47 C 168/17

    Kreuzfahrtreise / Reisevertrag / Visa- und Gesundheitsbestimmungen

    Soweit über die genannten Regelungen in der BGB-InfoV hinaus in der Literatur und Rechtsprechung eine weitergehende Hinweis- und Informationspflicht des Reiseveranstalters gegenüber Reisenden, die nicht deutscher oder österreichischer Nationalität sind, angenommen wird (vgl. LG Frankfurt, Urt. v. 26.9.2013 - 2-24 S 181/12, RRa 2014, 19 m.w.N.), liegt auch insoweit kein Pflichtenverstoß der Beklagten vor.
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